
Reform der Pflegegesetzgebung
26.04.2012
Reform der Pflegegesetzgebung
Die Sorge, im Alter pflegebedürftig zu werden, beschäftigt weite Teile der Bevölkerung. Neben dieser Sorge besteht der Wunsch, im Falle von Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in der eigenen häuslichen Umgebung bleiben und möglichst selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Daher hat sich die Pflegeversicherung als solidarische und paritätisch umlagefinanzierte Sozialversicherung grundsätzlich bewährt, denn sie bietet Unterstützung im Falle von Pflegebedürftigkeit.
Allerdings machen gesellschaftliche Veränderungen die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung notwendig. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu einen umfassenden Vorschlag für ein Gesamtkonzept Pflege erarbeitet. Mit diesem Gesamtkonzept wollen wir für Pflegebedürftige die Unterstützung und Sicherung der Teilhabe ausweiten, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen, die gute Arbeit für Pflegefachkräfte gewährleisten und die Pflegeinfrastruktur ausbauen. Darüber hinaus will die SPD-Bundestagsfraktion die Potentiale der Familien, der Nachbarschaften sowie des ehrenamtlichen Engagements stärken und mit professionellen Pflege- und Betreuungsstrukturen verknüpfen.




